LEISTUNGEN
Bleaching
100% Kostenübernahme von zahnaufhellende Maßnahmen in Ihrer Zahnarztpraxis.
professionelle Zahnreinigung
100% Kostenübernahme für prof. Zahnreinigungen. Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen die Kosten erstattet.
Brille und Kontaktlinsen
100% Kostenübernahme für Sehhilfen bis max. 300€ pro Kalenderjahr.
100% Kostenübernahme für Laserbehandlungen und refraktiven Linsentausch.
Alternative Medizin
100% Kostenübernahme für Behandlungen bei Heilpraktikern, Ärzten, Osteopathen, Physio- und Ergotherapie uvm.
Vorsorge
100% Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen - unabhängig von Zahlungen Ihrer gesetzlichen Kasse. Auch Schutzimpfungen zur Reiseprophylaxe.
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MEIN GEWINN
Beispielrechnung
im 1. Jahr
prof. Zahnreinigung | 150€ |
Bleaching | 450€ |
Erstattung | 600€ |
im 2. Jahr
Brille | 300€ |
Physiotherapie/Massage | 150€ |
prof. Zahnreinigung | 150€ |
Erstattung | 600€ |
Ihr Vorteil in nur 2 Kalenderjahren
+1200€
VORTEIL
LEISTUNGSÜBERSICHT
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Bleaching
- KEINE Wartezeit!
- Kostenübernahme von Zahnaufhellungsmaßnahmen unter ärztlicher Aufsicht (kein Homebleaching)
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
Zahnreinigung
- KEINE Wartezeit!
- selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten, im Budgetrahmen, erstattet
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Brille
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 100% des Rechnungsbetrags, max. 300€ / Kalenderjahr
- Gilt für Brillen, Sonnenbrillen mit Sehstärke und Kontaktlinsen
Augen-OPs
- KEINE Wartezeit!
- Laserbehandlungen zu Sehschärfenkorrektur z.B. LASIK/LASEK
- refraktiver Linsenaustausch
- inkl. Vor- und Nachuntersuchungen
Vorsorge
- KEINE Wartezeit!
- altersunabhängige Vorsorgeuntersuchungen
- jederzeit z.B. für Mammografie, Darmkrebsvorsorge, Gesundheits-Check-up etc.
- auch Schutzimpfungen z.B. für Reiseimpfungen, FSME-Impfungen, Gesundheits-Check etc.
Zuzahlungen
- Hörgeräte, orthopädische Maßanfertigungen (z. B. Schuhe), Rollstuhl, Medikamente
- Kassen-/Privatrezepte und nicht verschreibungspflichte Arzneimittel inklusive
- Heilmittel wie verordnete Physio- und Ergotherapie oder Massagen, auch Privatrezepte
- ambulante und stationäre Zuzahlungen
- Arznei- und Verbandsmittel
FAQs
Häufig gestellte Fragen
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keyboard_arrow_down 1. Was ist die ambulante Zusatzversicherung und wie funktioniert das Sofortschutzversprechen?Der Budgettarif (BudgetSelect privat 600) ist eine ambulante Zusatzversicherung, die Leistungen aus verschiedenen Bereichen vereint. Bereits ab dem ersten Jahr erhalten Sie bis zu 600€ Zuschuss, den Sie flexibel verteilen können.Unser Versprechen: ALLE Leistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats alle Leistungen in Anspruch nehmen“.Weder Wartezeiten noch Summengrenzen in den ersten Jahren - lediglich Sehhilfen sind auf 300€ pro Kalenderjahr begrenzt.
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keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt ab dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zum gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
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keyboard_arrow_down 3. Wie oft können die einzelnen Leistungen pro Jahr in Anspruch genommen werden?Der Tarif kennt keine Limitierung, außer für Sehhilfen (Hälftige Budgetleistung von max. 300€ / Kalenderjahr). Das Budget in Höhe von 600€ kann jährlich flexibel für verschiedene Leistungen verwendet werden.Hier zur Veranschaulichung eine mögliche Budget-Nutzung:
Zahnreinigung 100€ Bleaching 300€ Osteopathie 200€ Osteopathie 200€ Zuzahlung 100€ Brille 300€
600€ Erstattung - das Budget wurde voll ausgeschöpft. Im nächsten Kalenderjahr (ab 1. Januar) stehen Ihnen wieder volle 600€ zur Verfügung. -
keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
- Bleaching - zahnaufhellende Maßnahmen
- prof. Zahnreinigung
- Alternative Medizin – für Behandlung, Heil-/ Arzneimittel von Heilpraktikern, Ärzten, Osteopathen/ Physiotherapeuten (alle im Hufelandverzeichnis aufgeführten Leistungen) sowie inkl. in Auftrag gegebene Laborleistungen
- Brillen (auch Sonnenbrillen mit Sehstärke) und Kontaktlinsen (immer die Hälfte des Budgets)
- Augenlasern (LASIK/LASEK) sowie neuartige Methoden zur Augenkorrektur (refraktiver Linsenaustausch)
- Altersunabhängige Vorsorgeuntersuchungen – Jederzeit
- Schutzimpfungen, inkl. Reiseschutzimpfungen wie Malaria- oder Gelbfieber-Prophylaxe
- Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige Rezepte und Privatrezepte)
- Heilmittel, z. B. verordnete Physio- und Ergotherapie oder Massagen etc., auch Privatrezepte
- Hilfsmittel wie Hörgeräte, orthopädische Maßanfertigungen (z. B. Schuhe), auch Privatrezepte
- Ambulante und stationäre Zuzahlungen (z. B. bei Medikamenten, im Krankenhaus) Zahnbehandlungen
- Wurzel- und Parodontosebehandlung
- Zahnprophylaxe, z. B. professionelle Zahnreinigung
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keyboard_arrow_down 5. Was ist das Hufelandverzeichnis?
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen" ist ein Katalog, der oft die Grundlage für die Preisberechnung darstellt. Naturheilkundliche Ärzte orientieren sich daran - und rechnen entsprechend ab.
Zwar findet man online diverse Listen, diese sind aber in der Regel nicht von der Hufelandgesellschaft. Das offizielle Hufeland-Leistungsverzeichnis kann in gedruckter Form und als E-Book (PDF) auf der Webseite der "Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V." direkt bezogen werden - gegen Gebühr. Bisher ist es in 8 Auflagen erschienen.
Die gängigsten Verfahren sind jedoch:
- Akupunktur
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Osteopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Aromatherapie
- Ausleitende Verfahren, z. B. Blutegeltherapie oder Schröpfen
- Bioresonanzdiagnostik und -therapie
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keyboard_arrow_down 6. Was ist, wenn meine Krankenkasse schon leistet?
Sofern ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen erhalten Sie dann noch die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen (höchstens jedoch bis maximal 600 EUR im Rahmen des Budgets).
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keyboard_arrow_down7. Wann werden die gesetzlichen Zuzahlungen fällig und leistet die ambulante Zusatzversicherung auch darüber hinaus?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, einen Teil davon trägt der Versicherte jedoch selbst. Die Zuzahlung beläuft sich auf 10 % des Arzneimittelpreises, mindestens aber 5 EUR und höchstens 10 EUR. Kostet das Medikament weniger als 5 EUR, trägt der Patient die Kosten allein.
Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie zusätzlich 10 EUR je Verordnung.
Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung 10 EUR je Kalendertag. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Kinder unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit.
Neben den gesetzlichen Zuzahlungen übernimmt der Budgettarif auch Privatrezepte sowie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen des Budgets.
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keyboard_arrow_down 8. Wird der Rechnungsbetrag direkt an den Rechnungssteller oder meine Praxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Nürnberger Versicherung weiter (siehe Punkt "9. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und dem Rechnungssteller ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
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keyboard_arrow_down 9. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die NÜRNBERGER RechnungsApp EasyScan. Über diesen Weg können Rechnungen einfach mit dem Smartphone fotografiert werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
Laden Sie sich einfach die NÜRNBERGER RechnungsApp EasyScan bei iTunes oder GooglePlay herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kundendaten!
Der Umgang mit der App wird hier detailliert erläutert.
Eine weitere Möglichkeit ist das Einreichen der Rechnungen per Mail. Unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer im Betreff können Sie Ihre Rechnung per Anhang an info@nuernberger.de schicken.
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Nürnberger Krankenversicherung AGLeistungsabteilung KVOstendstraße 10090334 Nürnberg -
keyboard_arrow_down 10. Wann kann der Vertrag gekündigt werden?Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur 2 Kalenderjahre. Das erste Kalenderjahr gilt auch bei unterjährigem Versicherungsbeginn als volles Vertragsjahr. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende kündbar.
Beispiel
Versicherungsbeginn 01.12.2022, Kündigung bis 30.09.2023 = Vertragsende zum 31.12.2023
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keyboard_arrow_down 11. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?
Alle vor Vertragsabschluss bereist angeratenen oder medizinisch notwendigen Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausgenommen sind hierbei bereits vereinbarte Termine für professionelle Zahnreinigungen oder Bleaching die nach Vertragsbeginn wahrgenommen werden.
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keyboard_arrow_down 12. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 13. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
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